Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANMELDUNG
Da die Platzzahl in unseren Partnerschulen beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden. Zudem benötigen Sie je nach Destinationsland ein Visum, für dessen Beantragung und Ausstellung mit bis zu 3 Monaten zu rechnen ist. Für Anmeldungen, die später als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, verrechnen wir einen Express-Zuschlag von EUR 40.–.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
So kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Boa Lingua AG in Zug (Schweiz) zustande:
– Ihre schriftliche oder mündliche Anmeldung ist für Sie verbindlich.
– Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
3. PREISE
Die Preise für Sprachreisen werden in unserem Prospekt und auf unserer Website in Euro publiziert. Die Originalpreise der Schulen werden täglich zum aktuellen Tageskurs in Euro umgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt zum tagesaktuellen Wechselkurs, analog der Eurokurse unserer Website.
4. BESONDERE ZUSCHLÄGE FÜR SPRACHKURSE
- Dossiergebühr pro Buchung EUR 40.–
- Hotel-/Appartmentvermittlung EUR 30.–
- Nachträgliche Änderung von Unterkunft, Kursart oder Kursdaten,
je nach Aufwand mind. EUR 40.– bis max. EUR 130.–
5. BEZAHLUNG
Die Rechnung für den Sprachaufenthalt erhalten Sie mit der Kursbestätigung innerhalb kürzester Frist nach Anmeldungseingang. Die Anzahlung von EUR 260.– ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, die Restzahlung spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn zu leisten. Kreditkarten und Reisechecks werden nicht akzeptiert. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, können wir die Buchungen unter Verrechnung der vollen Annullationskosten gemäß Punkt 7 annullieren.
6. LEISTUNGEN DER BOA LINGUA AG
Die Leistungen der Boa Lingua AG (nachfolgend BL abgekürzt) sind in Prospekt und Bestätigung umschrieben. Sie entsprechen dem Stand der Drucklegung. Leistungsänderungen (Preis-, Kurs-, Stundenplan- und Unterkunftsänderungen) unserer Partnerorganisationen bleiben ausdrücklich vorbehalten und schließen spätere Ansprüche gegenüber BL aus. Offensichtliche Fehlbeträge auf der Kundenrechnung können unter Angabe von Gründen nachbelastet oder – falls zugunsten des Kunden – rückvergütet werden.
7. ANNULLATION/SPRACHKURS/UNTERKUNFT
Annullationen müssen BL bzw. Ihrer Buchungsstelle eingeschrieben zugestellt werden.
- Annullation bis 30 Tage vor Kursbeginn EUR 260.–*
- Annullation 29 - 15 Tage vor Kursbeginn
20 % der Kurs- und Unterkunftskosten (min. EUR 260.–)*
- Annullation 14 - 8 Tage vor Kursbeginn
40 % der Kurs- und Unterkunftskosten*
- Annullation 7 - 1 Tag vor Kursbeginn
80 % der Kurs- und Unterkunftskosten*
- Annullation am Abreisetag oder nach Kursbeginn
100 % der Kurs- und Unterkunftskosten*
* Einschreibegebühren (Kurs und Unterkunft, falls verrechnet) sowie die Dossiergebühr BL werden in keinem Fall rückerstattet. Kursverkürzungen gelten als Annullationen.
Appartements/Studios/Hotelzimmer unterliegen den Annullationsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und sind in der Regel einiges höher als bei Gastfamilienunterkunft. Die genauen Bedingungen werden auf der Rechnung ausgewiesen, sofern sich diese nicht mit obigen Annullationskosten abgedeckt werden.
Annullationen aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) können Sie mit einer Reiserücktrittskosten-Versicherung decken.
8. BEANSTANDUNGEN
Sollten Sie während der Reise oder des Sprachaufenthaltes mit Leistungen unserer Schulen nicht zufrieden sein, so richten Sie Ihre Beanstandung unverzüglich an den Leistungsträger bzw. die Schulleitung. Falls keine Behebung des Mangels innert kürzester Frist zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt, wenden Sie sich unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail an BL (info@boalingua.de) oder Ihre Buchungsstelle. Eingereichte Beanstandungen nach Kursende können nicht mehr akzeptiert werden und schließen spätere Ansprüche aus. Können Mängel während des Aufenthaltes nicht behoben werden, so ist dies bis spätestens 30 Tage nach Beendung des Sprachkurses bzw. des Kursabbruches eingeschrieben bei BL bzw. Ihrer Buchungsstelle einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen/Frist sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Vergessen Sie nicht, sich Ihre Beschwerde und evtl. Zusagen der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückerstattung erfolgen. Feiertage werden nicht kompensiert oder rückerstattet.
9. HAFTUNG
Grundsätzlich haftet BL im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. BL geht keine weitergehende Haftung ein. Unsere Haftung umfasst nur den unmittelbaren Schaden und beschränkt sich maximal auf den einbezahlten Reisepreis.
9.1. ALLGEMEINES
Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet BL nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche BL nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
9.2. SACHSCHÄDEN & BESONDERE VERANSTALTUNGEN
BL lehnt jegliche Haftung für Schäden als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von und an Sachen ab. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen, Mietauto usw. am Aufenthaltsort, die nicht über BL erfolgen, lehnt BL jegliche Haftung ab.
9.3. VERSICHERUNGEN
BL empfiehlt Ihnen den selbständigen Abschluss eines Reiseversicherungspakets für eine umfassende und komfortable Versicherungslösung. Je nach Paket sind Sie versichert gegen Krankheit, Absage oder Abbruch der Reise, Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks sowie gegen Unfälle im Ausland. Informieren Sie sich bei einem deutschen Reiseversicherer in Ihrer Nähe.
9.4. SICHERSTELLUNG DER KUNDENGELDER
BL ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, der die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge gewährleistet. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.reisegarantie.ch.
9.5. OMBUDSMANN
Sollte es wider Erwartung zu einer Auseinandersetzung kommen, können Sie mit Ihrem Anliegen an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Die Adresse lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.
9.6. EINREISEBESTIMMUNGEN
Der Reiseteilnehmer trägt selbst die Verantwortung für die erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der jeweiligen Einreise-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird die Einreise, aus Gründen die der Reiseteilnehmer zu verantworten hat, verweigert, gilt die Reise als annulliert und die Annullationskosten gemäß den Bedingungen unter Punkt 7.
9.7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Boa Lingua AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
Boa Lingua AG, Zug (Schweiz), Stand Juli 2008


